Ergotherapie, Physiotherapie
und klinisch-psychologische Behandlungen können Sie sich von Ihrem Arzt
verschreiben lassen. Die Verordnung sollte vor Behandlungsbeginn
von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Damit sichern Sie sich
eine prozentuelle Rückvergütung des Behandlungstarifes. Informieren
Sie sich bei einer bestehenden Zusatzversicherung über eine
weitere Kostenübernahme. |